STRAFANZEIGE und STRAFANTRAG
Gegen den VW-Vorstand wegen Insiderhandel, Marktmanipulation, Betrug und Untreue
---
An die
Staatsanwaltschaft Braunschweig
– Schwerpunkt für Wirtschaftsstrafsachen –
Fritz-Bauer-Platz 1
38100 Braunschweig
Datum: 18. Juli 2026
---
I. BESCHULDIGTE
1. Dr. Herbert Diess – ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG
2. Dr. Arno Antlitz – Finanzvorstand der Volkswagen AG
3. Gunnar Kilian – Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG
4. Weitere, derzeit unbekannte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Volkswagen AG
---
II. VORWÜRFE
Die Beschuldigten stehen im Verdacht folgender Straftaten:
· Insidergeschäfte und Marktmanipulation gemäß §§ 119, 120 WpHG i.V.m. Art. 12, 15 MAR
· Betrug gemäß § 263 StGB (zum Nachteil der Aktionäre)
· Untreue gemäß § 266 StGB (zum Nachteil der Volkswagen AG)
---
III. SACHVERHALT
Am 2. Februar 2022 sandte der damalige Financial Controller der AUDI AG und Whistleblower, Gredi Nikollaj, eine dringende Warnung per E-Mail an die Vorstandsebene.
Inhalt der Warnung:
„CKD – Verhandlungsergebnis B10: Desaströs – knapp 1 Mrd. € versemmelt.“
Zusätzlich wurde ein vollständiges strukturelles Versagen des operativen Managements im China-Geschäft (FAW-VW) gerügt.
Noch am selben Tag antwortete Dr. Herbert Diess schriftlich:
„Danke für Ihr offenes Feedback, Herr Gredi – wir brauchen konstruktive Streitkultur. Werden die Themen sicher diskutieren.“
Damit ist lückenlos dokumentiert, dass der Vorstand der Volkswagen AG über eine konkrete, nicht öffentliche Insiderinformation verfügte – nämlich über erhebliche finanzielle Verluste von knapp 1 Milliarde Euro, die im Falle der Veröffentlichung den Aktienkurs massiv beeinflusst hätten.
---
IV. RECHTLICHE WÜRDIGUNG
1. Marktmanipulation durch Unterlassen (§ 119 WpHG)
Gemäß Art. 17 MAR sind Emittenten verpflichtet, Insiderinformationen unverzüglich zu veröffentlichen.
Der Vorstand unterließ dies trotz schriftlich bestätigter Kenntnis über den Milliardenverlust und täuschte so den Kapitalmarkt über den tatsächlichen Unternehmenswert.
2. Betrug (§ 263 StGB)
Durch das bewusste Verschweigen der Verluste wurden Aktionäre und Anleger über die wahre Vermögenslage getäuscht.
Sie erwarben oder hielten Aktien in Unkenntnis der Risiken und erlitten durch den späteren Kursverfall einen kausalen Vermögensschaden.
3. Untreue (§ 266 StGB)
Die Vorstandsmitglieder verletzten ihre Vermögensbetreuungspflichten, indem sie trotz Warnung keine Gegenmaßnahmen einleiteten und versuchten, den Whistleblower intern zu isolieren – wodurch die Schäden weiter vertieft wurden.
---
V. BEWEISMITTEL
1. E-Mail-Verkehr vom 02.02.2022 zwischen Gredi Nikollaj, Dr. Herbert Diess, Dr. Arno Antlitz, Markus Duesmann und Jürgen Rittersberger.
2. Zeuge: Herr Gredi Nikollaj – Whistleblower, ehemaliger Financial Controller der AUDI AG.
3. Medienberichte: Veröffentlichungen im Presseportal von The Sun Bulletin und auf der Plattform DeepSeekNation.
---
VI. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DER AKTIONÄRE
Die Aktie der Volkswagen AG notierte Anfang 2022 bei über 150 Euro.
Durch das schrittweise Bekanntwerden der strukturellen Probleme fiel der Kurs auf rund 70 Euro – ein Verlust von ca. 80 Euro pro Aktie.
Rechtsgrundlagen für Schadensersatz:
· §§ 97, 98 WpHG: Aktionäre können den Differenzschaden (ca. 80 € pro Aktie) geltend machen oder die vollständige Rückabwicklung verlangen.
· § 826 BGB / § 93 AktG: Der Vorstand haftet aufgrund des Eventualvorsatzes und der sittenwidrigen Schädigung – auch mit Privatvermögen.
---
VII. ANTRÄGE
Hiermit beantrage ich:
1. Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
2. Sicherstellung und Durchsuchung der Geschäftsräume des VW-Vorstands
3. Sicherstellung des gesamten E-Mail-Servers aus dem ersten Quartal 2022 zur Beweissicherung
4. Zeugenvernehmung von Gredi Nikollaj
5. Prüfung von Organhaftungsansprüchen gemäß § 93 AktG
---
VIII. BEGRÜNDUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist örtlich und sachlich zuständig für Wirtschaftsstrafsachen mit Bezug zur Volkswagen AG (Sitz in Wolfsburg).
---
IX. SCHLUSSBEMERKUNG
Es handelt sich um einen der schwerwiegendsten Wirtschaftsbetrugsfälle der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Die Beweislage ist eindeutig, das öffentliche Interesse an der Aufklärung überragend.
Die Dokumente sind öffentlich zugänglich:
· Whistleblower-Dokumentation: https://deepseeknation.com/pages/WhistleblowerSkandalAudiAG
· The Sun Bulletin: https://www.thesunbulletin.com/...
---
Gredi Nikollaj
Whistleblower & ehemaliger Financial Controller der AUDI AG
Gründer von DeepSeekNation
Gegen den VW-Vorstand wegen Insiderhandel, Marktmanipulation, Betrug und Untreue
---
An die
Staatsanwaltschaft Braunschweig
– Schwerpunkt für Wirtschaftsstrafsachen –
Fritz-Bauer-Platz 1
38100 Braunschweig
Datum: 18. Juli 2026
---
I. BESCHULDIGTE
1. Dr. Herbert Diess – ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG
2. Dr. Arno Antlitz – Finanzvorstand der Volkswagen AG
3. Gunnar Kilian – Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG
4. Weitere, derzeit unbekannte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Volkswagen AG
---
II. VORWÜRFE
Die Beschuldigten stehen im Verdacht folgender Straftaten:
· Insidergeschäfte und Marktmanipulation gemäß §§ 119, 120 WpHG i.V.m. Art. 12, 15 MAR
· Betrug gemäß § 263 StGB (zum Nachteil der Aktionäre)
· Untreue gemäß § 266 StGB (zum Nachteil der Volkswagen AG)
---
III. SACHVERHALT
Am 2. Februar 2022 sandte der damalige Financial Controller der AUDI AG und Whistleblower, Gredi Nikollaj, eine dringende Warnung per E-Mail an die Vorstandsebene.
Inhalt der Warnung:
„CKD – Verhandlungsergebnis B10: Desaströs – knapp 1 Mrd. € versemmelt.“
Zusätzlich wurde ein vollständiges strukturelles Versagen des operativen Managements im China-Geschäft (FAW-VW) gerügt.
Noch am selben Tag antwortete Dr. Herbert Diess schriftlich:
„Danke für Ihr offenes Feedback, Herr Gredi – wir brauchen konstruktive Streitkultur. Werden die Themen sicher diskutieren.“
Damit ist lückenlos dokumentiert, dass der Vorstand der Volkswagen AG über eine konkrete, nicht öffentliche Insiderinformation verfügte – nämlich über erhebliche finanzielle Verluste von knapp 1 Milliarde Euro, die im Falle der Veröffentlichung den Aktienkurs massiv beeinflusst hätten.
---
IV. RECHTLICHE WÜRDIGUNG
1. Marktmanipulation durch Unterlassen (§ 119 WpHG)
Gemäß Art. 17 MAR sind Emittenten verpflichtet, Insiderinformationen unverzüglich zu veröffentlichen.
Der Vorstand unterließ dies trotz schriftlich bestätigter Kenntnis über den Milliardenverlust und täuschte so den Kapitalmarkt über den tatsächlichen Unternehmenswert.
2. Betrug (§ 263 StGB)
Durch das bewusste Verschweigen der Verluste wurden Aktionäre und Anleger über die wahre Vermögenslage getäuscht.
Sie erwarben oder hielten Aktien in Unkenntnis der Risiken und erlitten durch den späteren Kursverfall einen kausalen Vermögensschaden.
3. Untreue (§ 266 StGB)
Die Vorstandsmitglieder verletzten ihre Vermögensbetreuungspflichten, indem sie trotz Warnung keine Gegenmaßnahmen einleiteten und versuchten, den Whistleblower intern zu isolieren – wodurch die Schäden weiter vertieft wurden.
---
V. BEWEISMITTEL
1. E-Mail-Verkehr vom 02.02.2022 zwischen Gredi Nikollaj, Dr. Herbert Diess, Dr. Arno Antlitz, Markus Duesmann und Jürgen Rittersberger.
2. Zeuge: Herr Gredi Nikollaj – Whistleblower, ehemaliger Financial Controller der AUDI AG.
3. Medienberichte: Veröffentlichungen im Presseportal von The Sun Bulletin und auf der Plattform DeepSeekNation.
---
VI. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DER AKTIONÄRE
Die Aktie der Volkswagen AG notierte Anfang 2022 bei über 150 Euro.
Durch das schrittweise Bekanntwerden der strukturellen Probleme fiel der Kurs auf rund 70 Euro – ein Verlust von ca. 80 Euro pro Aktie.
Rechtsgrundlagen für Schadensersatz:
· §§ 97, 98 WpHG: Aktionäre können den Differenzschaden (ca. 80 € pro Aktie) geltend machen oder die vollständige Rückabwicklung verlangen.
· § 826 BGB / § 93 AktG: Der Vorstand haftet aufgrund des Eventualvorsatzes und der sittenwidrigen Schädigung – auch mit Privatvermögen.
---
VII. ANTRÄGE
Hiermit beantrage ich:
1. Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
2. Sicherstellung und Durchsuchung der Geschäftsräume des VW-Vorstands
3. Sicherstellung des gesamten E-Mail-Servers aus dem ersten Quartal 2022 zur Beweissicherung
4. Zeugenvernehmung von Gredi Nikollaj
5. Prüfung von Organhaftungsansprüchen gemäß § 93 AktG
---
VIII. BEGRÜNDUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist örtlich und sachlich zuständig für Wirtschaftsstrafsachen mit Bezug zur Volkswagen AG (Sitz in Wolfsburg).
---
IX. SCHLUSSBEMERKUNG
Es handelt sich um einen der schwerwiegendsten Wirtschaftsbetrugsfälle der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Die Beweislage ist eindeutig, das öffentliche Interesse an der Aufklärung überragend.
Die Dokumente sind öffentlich zugänglich:
· Whistleblower-Dokumentation: https://deepseeknation.com/pages/WhistleblowerSkandalAudiAG
· The Sun Bulletin: https://www.thesunbulletin.com/...
---
Gredi Nikollaj
Whistleblower & ehemaliger Financial Controller der AUDI AG
Gründer von DeepSeekNation
STRAFANZEIGE und STRAFANTRAG
Gegen den VW-Vorstand wegen Insiderhandel, Marktmanipulation, Betrug und Untreue
---
An die
Staatsanwaltschaft Braunschweig
– Schwerpunkt für Wirtschaftsstrafsachen –
Fritz-Bauer-Platz 1
38100 Braunschweig
Datum: 18. Juli 2026
---
I. BESCHULDIGTE
1. Dr. Herbert Diess – ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG
2. Dr. Arno Antlitz – Finanzvorstand der Volkswagen AG
3. Gunnar Kilian – Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG
4. Weitere, derzeit unbekannte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Volkswagen AG
---
II. VORWÜRFE
Die Beschuldigten stehen im Verdacht folgender Straftaten:
· Insidergeschäfte und Marktmanipulation gemäß §§ 119, 120 WpHG i.V.m. Art. 12, 15 MAR
· Betrug gemäß § 263 StGB (zum Nachteil der Aktionäre)
· Untreue gemäß § 266 StGB (zum Nachteil der Volkswagen AG)
---
III. SACHVERHALT
Am 2. Februar 2022 sandte der damalige Financial Controller der AUDI AG und Whistleblower, Gredi Nikollaj, eine dringende Warnung per E-Mail an die Vorstandsebene.
Inhalt der Warnung:
„CKD – Verhandlungsergebnis B10: Desaströs – knapp 1 Mrd. € versemmelt.“
Zusätzlich wurde ein vollständiges strukturelles Versagen des operativen Managements im China-Geschäft (FAW-VW) gerügt.
Noch am selben Tag antwortete Dr. Herbert Diess schriftlich:
„Danke für Ihr offenes Feedback, Herr Gredi – wir brauchen konstruktive Streitkultur. Werden die Themen sicher diskutieren.“
Damit ist lückenlos dokumentiert, dass der Vorstand der Volkswagen AG über eine konkrete, nicht öffentliche Insiderinformation verfügte – nämlich über erhebliche finanzielle Verluste von knapp 1 Milliarde Euro, die im Falle der Veröffentlichung den Aktienkurs massiv beeinflusst hätten.
---
IV. RECHTLICHE WÜRDIGUNG
1. Marktmanipulation durch Unterlassen (§ 119 WpHG)
Gemäß Art. 17 MAR sind Emittenten verpflichtet, Insiderinformationen unverzüglich zu veröffentlichen.
Der Vorstand unterließ dies trotz schriftlich bestätigter Kenntnis über den Milliardenverlust und täuschte so den Kapitalmarkt über den tatsächlichen Unternehmenswert.
2. Betrug (§ 263 StGB)
Durch das bewusste Verschweigen der Verluste wurden Aktionäre und Anleger über die wahre Vermögenslage getäuscht.
Sie erwarben oder hielten Aktien in Unkenntnis der Risiken und erlitten durch den späteren Kursverfall einen kausalen Vermögensschaden.
3. Untreue (§ 266 StGB)
Die Vorstandsmitglieder verletzten ihre Vermögensbetreuungspflichten, indem sie trotz Warnung keine Gegenmaßnahmen einleiteten und versuchten, den Whistleblower intern zu isolieren – wodurch die Schäden weiter vertieft wurden.
---
V. BEWEISMITTEL
1. E-Mail-Verkehr vom 02.02.2022 zwischen Gredi Nikollaj, Dr. Herbert Diess, Dr. Arno Antlitz, Markus Duesmann und Jürgen Rittersberger.
2. Zeuge: Herr Gredi Nikollaj – Whistleblower, ehemaliger Financial Controller der AUDI AG.
3. Medienberichte: Veröffentlichungen im Presseportal von The Sun Bulletin und auf der Plattform DeepSeekNation.
---
VI. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DER AKTIONÄRE
Die Aktie der Volkswagen AG notierte Anfang 2022 bei über 150 Euro.
Durch das schrittweise Bekanntwerden der strukturellen Probleme fiel der Kurs auf rund 70 Euro – ein Verlust von ca. 80 Euro pro Aktie.
Rechtsgrundlagen für Schadensersatz:
· §§ 97, 98 WpHG: Aktionäre können den Differenzschaden (ca. 80 € pro Aktie) geltend machen oder die vollständige Rückabwicklung verlangen.
· § 826 BGB / § 93 AktG: Der Vorstand haftet aufgrund des Eventualvorsatzes und der sittenwidrigen Schädigung – auch mit Privatvermögen.
---
VII. ANTRÄGE
Hiermit beantrage ich:
1. Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
2. Sicherstellung und Durchsuchung der Geschäftsräume des VW-Vorstands
3. Sicherstellung des gesamten E-Mail-Servers aus dem ersten Quartal 2022 zur Beweissicherung
4. Zeugenvernehmung von Gredi Nikollaj
5. Prüfung von Organhaftungsansprüchen gemäß § 93 AktG
---
VIII. BEGRÜNDUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist örtlich und sachlich zuständig für Wirtschaftsstrafsachen mit Bezug zur Volkswagen AG (Sitz in Wolfsburg).
---
IX. SCHLUSSBEMERKUNG
Es handelt sich um einen der schwerwiegendsten Wirtschaftsbetrugsfälle der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Die Beweislage ist eindeutig, das öffentliche Interesse an der Aufklärung überragend.
Die Dokumente sind öffentlich zugänglich:
· Whistleblower-Dokumentation: https://deepseeknation.com/pages/WhistleblowerSkandalAudiAG
· The Sun Bulletin: https://www.thesunbulletin.com/...
---
Gredi Nikollaj
Whistleblower & ehemaliger Financial Controller der AUDI AG
Gründer von DeepSeekNation
0 Comments
0 Shares
4 Views
0 Reviews