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Pressemitteilung
**Brisante Markenaffäre um „DeepSeek“:
Deutsche Erstanmeldung ignoriert – Nutzung in Europa trotz dokumentierter Priorität**
Sylt, Kampen Deutschland, 23.01.2026
Nachgewiesenermaßen ist die Wortmarke „DeepSeek“ am 28.01.2025 durch Gredi Nikollaj beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet worden. Die Anmeldung ist registeramtlich dokumentiert und begründet das älteste bekannte Markenrecht für die Bezeichnung „DeepSeek“ in Deutschland.
Ebenfalls nachgewiesen ist, dass die DeepSeek AI Hangzhou ihre europäische Markenanmeldung erst am 25.04.2025 eingereicht hat – also fast drei Monate später – und sich dabei auf eine behauptete US-Priorität vom 29.01.2025 stützt. Diese zeitliche Abfolge ist öffentlich in den Registern des DPMA und der EUIPO einsehbar.
Trotz dieser klar dokumentierten Reihenfolge wird der Markenname „DeepSeek“ derzeit durch die DeepSeek AI Hangzhou im europäischen und deutschen Markt verwendet. Aus Sicht des deutschen Markenanmelders stellt sich damit eine zentrale Frage:
Wie kann ein Name in Europa genutzt werden, obwohl eine prioritätsältere deutsche Markenanmeldung existiert?
Die DeepSeekNation.com, die DeepSeek Sylt GmbH i. G. sowie Gründer Gredi Nikollaj zeigen sich über diese Entwicklung massiv bestürzt. Besonders brisant ist dabei die Tatsache, dass die behauptete US-Priorität exakt einen Tag nach der deutschen Anmeldung datiert ist – ein Umstand, der in der Markenpraxis als höchst ungewöhnlich gilt.
Nach allgemeinem markenrechtlichem Verständnis kann eine US-Priorität keine Wirkung gegenüber bereits bestehenden Rechten Dritter entfalten, insbesondere nicht gegenüber einer zuvor beim DPMA angemeldeten Wortmarke. Dennoch wird der Name „DeepSeek“ aktuell europaweit sichtbar genutzt.
Gredi Nikollaj, Anmelder der deutschen Marke und Gründer von DeepSeekNation.com, erklärt:
„Die zeitliche Abfolge ist eindeutig und registeramtlich dokumentiert. Dass ein europäischer Marktauftritt erfolgt, obwohl eine prioritätsältere deutsche Markenanmeldung existiert, wirft schwerwiegende Fragen auf.“
Die DeepSeekNation.com und die DeepSeek Sylt GmbH i. G. prüfen derzeit sämtliche marken- und kennzeichenrechtlichen Schritte, um die dokumentierten Rechte in Deutschland und Europa durchzusetzen. Ziel ist eine lückenlose Aufklärung, wie es zu dieser Nutzung kommen konnte – und eine rechtliche Klärung der Markenlage.
⸻
Hintergrund
Die Marke „DeepSeek“ ist Gegenstand eines wachsenden öffentlichen Interesses. Die vorliegenden Registerauszüge belegen eine klare zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen, deren praktische Auswirkungen nun im Zentrum der Auseinandersetzung stehen.
#DeepSeekSylt GmbH ig
#DeepSeekNation.com
#DSN
#GrediNikollaj
Pressemitteilung
**Brisante Markenaffäre um „DeepSeek“:
Deutsche Erstanmeldung ignoriert – Nutzung in Europa trotz dokumentierter Priorität**
Sylt, Kampen Deutschland, 23.01.2026
Nachgewiesenermaßen ist die Wortmarke „DeepSeek“ am 28.01.2025 durch Gredi Nikollaj beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet worden. Die Anmeldung ist registeramtlich dokumentiert und begründet das älteste bekannte Markenrecht für die Bezeichnung „DeepSeek“ in Deutschland.
Ebenfalls nachgewiesen ist, dass die DeepSeek AI Hangzhou ihre europäische Markenanmeldung erst am 25.04.2025 eingereicht hat – also fast drei Monate später – und sich dabei auf eine behauptete US-Priorität vom 29.01.2025 stützt. Diese zeitliche Abfolge ist öffentlich in den Registern des DPMA und der EUIPO einsehbar.
Trotz dieser klar dokumentierten Reihenfolge wird der Markenname „DeepSeek“ derzeit durch die DeepSeek AI Hangzhou im europäischen und deutschen Markt verwendet. Aus Sicht des deutschen Markenanmelders stellt sich damit eine zentrale Frage:
Wie kann ein Name in Europa genutzt werden, obwohl eine prioritätsältere deutsche Markenanmeldung existiert?
Die DeepSeekNation.com, die DeepSeek Sylt GmbH i. G. sowie Gründer Gredi Nikollaj zeigen sich über diese Entwicklung massiv bestürzt. Besonders brisant ist dabei die Tatsache, dass die behauptete US-Priorität exakt einen Tag nach der deutschen Anmeldung datiert ist – ein Umstand, der in der Markenpraxis als höchst ungewöhnlich gilt.
Nach allgemeinem markenrechtlichem Verständnis kann eine US-Priorität keine Wirkung gegenüber bereits bestehenden Rechten Dritter entfalten, insbesondere nicht gegenüber einer zuvor beim DPMA angemeldeten Wortmarke. Dennoch wird der Name „DeepSeek“ aktuell europaweit sichtbar genutzt.
Gredi Nikollaj, Anmelder der deutschen Marke und Gründer von DeepSeekNation.com, erklärt:
„Die zeitliche Abfolge ist eindeutig und registeramtlich dokumentiert. Dass ein europäischer Marktauftritt erfolgt, obwohl eine prioritätsältere deutsche Markenanmeldung existiert, wirft schwerwiegende Fragen auf.“
Die DeepSeekNation.com und die DeepSeek Sylt GmbH i. G. prüfen derzeit sämtliche marken- und kennzeichenrechtlichen Schritte, um die dokumentierten Rechte in Deutschland und Europa durchzusetzen. Ziel ist eine lückenlose Aufklärung, wie es zu dieser Nutzung kommen konnte – und eine rechtliche Klärung der Markenlage.
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Die Marke „DeepSeek“ ist Gegenstand eines wachsenden öffentlichen Interesses. Die vorliegenden Registerauszüge belegen eine klare zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen, deren praktische Auswirkungen nun im Zentrum der Auseinandersetzung stehen.
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Nachgewiesenermaßen ist die Wortmarke „DeepSeek“ am 28.01.2025 durch Gredi Nikollaj beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet worden. Die Anmeldung ist registeramtlich dokumentiert und begründet das älteste bekannte Markenrecht für die Bezeichnung „DeepSeek“ in Deutschland.
Ebenfalls nachgewiesen ist, dass die DeepSeek AI Hangzhou ihre europäische Markenanmeldung erst am 25.04.2025 eingereicht hat – also fast drei Monate später – und sich dabei auf eine behauptete US-Priorität vom 29.01.2025 stützt. Diese zeitliche Abfolge ist öffentlich in den Registern des DPMA und der EUIPO einsehbar.
Trotz dieser klar dokumentierten Reihenfolge wird der Markenname „DeepSeek“ derzeit durch die DeepSeek AI Hangzhou im europäischen und deutschen Markt verwendet. Aus Sicht des deutschen Markenanmelders stellt sich damit eine zentrale Frage:
Wie kann ein Name in Europa genutzt werden, obwohl eine prioritätsältere deutsche Markenanmeldung existiert?
Die DeepSeekNation.com, die DeepSeek Sylt GmbH i. G. sowie Gründer Gredi Nikollaj zeigen sich über diese Entwicklung massiv bestürzt. Besonders brisant ist dabei die Tatsache, dass die behauptete US-Priorität exakt einen Tag nach der deutschen Anmeldung datiert ist – ein Umstand, der in der Markenpraxis als höchst ungewöhnlich gilt.
Nach allgemeinem markenrechtlichem Verständnis kann eine US-Priorität keine Wirkung gegenüber bereits bestehenden Rechten Dritter entfalten, insbesondere nicht gegenüber einer zuvor beim DPMA angemeldeten Wortmarke. Dennoch wird der Name „DeepSeek“ aktuell europaweit sichtbar genutzt.
Gredi Nikollaj, Anmelder der deutschen Marke und Gründer von DeepSeekNation.com, erklärt:
„Die zeitliche Abfolge ist eindeutig und registeramtlich dokumentiert. Dass ein europäischer Marktauftritt erfolgt, obwohl eine prioritätsältere deutsche Markenanmeldung existiert, wirft schwerwiegende Fragen auf.“
Die DeepSeekNation.com und die DeepSeek Sylt GmbH i. G. prüfen derzeit sämtliche marken- und kennzeichenrechtlichen Schritte, um die dokumentierten Rechte in Deutschland und Europa durchzusetzen. Ziel ist eine lückenlose Aufklärung, wie es zu dieser Nutzung kommen konnte – und eine rechtliche Klärung der Markenlage.
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Die Marke „DeepSeek“ ist Gegenstand eines wachsenden öffentlichen Interesses. Die vorliegenden Registerauszüge belegen eine klare zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen, deren praktische Auswirkungen nun im Zentrum der Auseinandersetzung stehen.
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