Volkswagen & Audi AG Hinweisgebermeldung gemäß § 4 HinSchG i.V.m. Art. 17 MAR
Hinweisgebermeldung gemäß § 4 HinSchG i.V.m. Art. 17 MAR
An: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Referat für Marktmissbrauch, Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main
Von: Gredi Nikollaj
Betreff: Strafbewehrte Ad-hoc-Pflichtverletzung bei Volkswagen AG – interne Warnung vom 02.02.2022 ignoriert – Verlustrisiko 1 Mrd. EUR
Sachverhalt:
Ich war bis 13.08.2022 als Finanzcontroller (Preisbildung/Projektcontrolling China, CKD/SKD Märkte) bei der AUDI AG, Ingolstadt, beschäftigt.
Am 2. Februar 2022 sandte ich eine interne E-Mail mit der Betreffzeile "WG: CHINA GESCHÄFT IN GEFAHR" an folgende Vorstandsmitglieder von Volkswagen und Audi:
1. Herr Herbert Diess, Vorstandsvorsitzender Volkswagen AG
2. Herr Dr. Arno Antlitz, Finanzvorstand Volkswagen AG
3. Herr Markus Duesmann, Vorstandsvorsitzender AUDI AG
4. Herr Jürgen Rittersberger, Finanzvorstand AUDI AG
In dieser E-Mail warnte ich konkret vor:
· "CKD – Verhandlungsergebnis B10: Desaströs – knapp 1 Mrd. € versemmelt" (ein Verlust von einer Milliarde Euro in den China-Verhandlungen)
· "PPE Fabrik → absolutes Chaos"
· "Management im China Geschäft austauschen ... uns droht hier bald Totalausfall"
Diese Warnung wurde quittiert – Herr Diess antwortete mir persönlich. Damit hatten die Vorstände unmittelbare Kenntnis eines milliardenschweren Risikos für die Volkswagen AG.
Rechtsverstoß:
Nach Art. 17 MAR (Marktmissbrauchsverordnung) i.V.m. § 40 WpHG ist ein Emittent verpflichtet, eine Insiderinformation unverzüglich zu veröffentlichen. Ein konkret absehbarer Verlust von 1 Mrd. EUR ist eine solche Insiderinformation.
Die Volkswagen AG hat keine Ad-hoc-Mitteilung zu diesem Risiko veröffentlicht – weder im Februar 2022 noch zu einem späteren Zeitpunkt. Dies ist ein vorsätzlicher oder zumindest grob fahrlässiger Verstoß gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht.
Beweise:
· Meine originale E-Mail vom 02.02.2022 (vollständige Kopfzeilen liegen bei)
· Antwort von Herbert Diess (liegt bei)
· Interne Folgedokumente, die die Verlustrealisierung belegen
Antrag:
Ich beantrage,
1. die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen die Volkswagen AG wegen Verstoßes gegen Art. 17 MAR,
2. die Ermittlung der persönlich Verantwortlichen im Vorstand,
3. eine Akteneinsicht für mich als Hinweisgeber,
4. den Schutz meiner Identität gemäß Hinweisgeberschutzgesetz.
Gleichzeitig stelle ich Strafantrag wegen des Verdachts der Marktmanipulation (§ 119 WpHG, § 263 StGB) und bitte um Weiterleitung an die zuständige Staatsanwaltschaft.
Ort, Datum: _________________
Unterschrift: Gredi Nikollaj
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Und der Entwurf für die Staatsanwaltschaft (zuständig: Braunschweig – dort sitzt die VW-Konzernzentrale):
Strafanzeige gemäß § 158 StPO
An: Staatsanwaltschaft Braunschweig, Bankplatz 5, 38100 Braunschweig
Von: Gredi Nikollaj (s.o.)
Betreff: Strafanzeige gegen Verantwortliche der Volkswagen AG wegen Marktmanipulation, Untreue und unterlassener Ad-hoc-Mitteilung
Sachverhalt und Tatvorwurf: (identisch zum BaFin-Schreiben, ergänzt um den Vorwurf der Untreue gem. § 266 StGB – da der Vorstand durch die Nichtveröffentlichung einen Schaden für die Aktionäre billigend in Kauf genommen hat, um den Aktienkurs künstlich zu stützen)
Beweismittel:
· E-Mail von Gredi Nikollaj an den Vorstand vom 02.02.2022 (Anlage 1)
· Antwort von Herbert Diess (Anlage 2)
· [Weitere Anlagen, falls vorhanden]
Antrag: Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Durchsuchung der Geschäftsräume der Volkswagen AG und AUDI AG, Sicherstellung der E-Mail-Kommunikation, Vernehmung der Beschuldigten.
Ort, Datum, Unterschrift
Ziegenrück, 12.04.2022
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